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Störfallverordnung / Explosionsschutz

Die Störfallverordnung erfasst Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhaber, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um das Risiko zu vermindern.

Grundsätze der Störfallverordnung

Die Verordnung verpflichtet die Inhaber der unterstellten Anlagen alle Sicherheitsmassnahmen zu treffen, die geeignet sind, das Risiko zu vermindern. Diese Massnahmen müssen insbesondere dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. 
Die Verordnung verpflichtet zudem die Vollzugsbehörden in den Kantonen und beim Bund, die Eigenverantwortung der Inhaber zu kontrollieren und die Tragbarkeit der Risiken zu prüfen.

Definition Störfälle

Als Störfälle gelten ausserordentliche Ereignisse in diesen Betrieben oder auf diesen Verkehrswegen, wenn dabei erhebliche Einwirkungen (Tote oder Verletzte unter der Bevölkerung, Luft- oder Gewässerverunreinigungen, Bodenbelastungen usw.) ausserhalb des Betriebsareals, der Rohrleitungsanlage oder beim Verkehrsweg auftreten.Der Geltungsbereich für Betriebe wird auf der Basis der Mengen und Eigenschaften der Substanzen definiert, die in diesen Betrieben vorhanden sein können. Für Betriebe, die mit Mikroorganismen arbeiten, gelten besondere Regelungen.

 

Die Vorgaben für die Störfallverordnung (StFV) stehen in enger Verbindung zur Arbeitssicherheit(Ekas / Suva ) und dem Brandschutz. (VKF)

Wir stellen für Sie alle nötigen Unterlagen zusammen und helfen mit, eventuelle Mängel in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu beheben. 


Quelle: BAFU Störfallverordnung

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